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Impressum AGB

Herbert Beckmann
Diplom-Designer
Düpheid 33
22303 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 - 279 83 95
E-Mail:

Umsatzsteuer-ID: DE-193017890p

 

Haftungshinweis:

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für
die Inhalte externer Links.

 

AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beckmann62 Kommunkations-Design

 

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an Beckmann62 (im folgenden b62 genannt) gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

 

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von von b62 ausgelieferten Arbeiten mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten, Ideen und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares (Aufwandsentschädigungen) liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

 

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Aufträge gelten erst mit Unterzeichnung (Freigabe des Kunden) des Kostenvoranschlages als angenommen. Für den Zeitpunkt der Auftragsannahme gilt der Zugangszeitpunkt des unterschriebenen Kostenvoranschlages bei b62. Bis zur Annahme sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Stornierungen und Auftragsänderungen sowie Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis als angenommen. Änderungen oder Stornierungen durch b62 gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

3.2 Von b62 erstellte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.3 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Computerdateien u.ä.), die b62 erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist b62 nicht verpflichtet,

 

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 b62 ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 b62 ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirken, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet b62 nicht.

 

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von b62 zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn b62 diese schriftlich bestätigt hat und der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Von b62 zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von b62 bestätigt wird.

5.4 Wettbewerbsrechtliche und andere juristische Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde

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6. Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung, Zurückhaltungsrecht und Rechteübergang

6.1 Soweit keine individuellen Preise schriftlich -Kostenvoranschlag- vereinbart wurden, gilt die Preisliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

6.2 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet und sind von diesem zusätzlich zu tragen.

6.3 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.4 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen, behält sich b62 das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

6.6 Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung dieser Verfahren mangels Masse abgelehnt, so hat b62 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

6.7 Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus dem selben Auftragsverhältnis zu.

 

7. Nutzungsrechte

7.1 b62 überträgt dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart wird oder sich aus den für b62 erkennbaren Umständen des Auftrages ergibt. Im Zweifel erstreckt sich die Einräumung lediglich auf nicht ausschließliche Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

7.2 Zieht b62 zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

 

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Von b62 gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers und die Leistung gilt als abgenommen.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht b62 das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

8.3 Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen genügt b62 seiner Sorgfaltspflicht, indem ihre den Auftraggeber auf etwa bei b62 bestehende rechtliche Bedenken hinweist. Zwecks umfassender rechtlicher Prüfung und Zustimmung legt b62 dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Sofern abweichend von den Sätzen 1 und 2 dieses Absatzes eine eigene rechtliche Prüfungspflicht mit b62 vereinbart wird oder kraft Gesetzes besteht, haftet b62 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber trägt die Kosten von Fachgutachten und besonderen Untersuchungen, denen er zugestimmt hat.

8.4 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn b62, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet b62 für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmen sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

 

9. Recherchedienstleistungen

9.1 b62 behält sich die Zurückweisung von Rechercheaufträgen vor.
9.2 b62 bietet keine Rechtsberatung an.

 

10. Auftragskündigung

Kündigt der Auftraggeber Produktionsaufträge vor der Abnahme, so zahlt er eine nach § 649 BGB zu bestimmende Entschädigung. Mindestens jedoch 75 % des Auftragshonorars, es sei denn, der Auftraggeber kann eine geringere Entschädigung auf der Grundlage § 649 BGB nachweisen.

 

11. Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so gilt Hamburg als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten als vereinbart.

11.2 Es gilt für alle Verträge und Aufträge ausschließlich deutsches Recht. Unter Ausschluss des CISG.

11.3 Soweit b62 sich bei der Erbringung Ihrer Leistung Dritter bedient, gelten zusätzlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen noch die formularmäßigen Bedingungen der Drittauftragnehmer.

11.4 Durch die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt das als vereinbart, was dem mit der ungültigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des rechtlich zulässigen so nah wie möglich kommt.

11.5 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

Stand November 2010

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